Inklusion: Note mangelhaft für die Umsetzung in den Schulen im Kreis

23.06.2015

Pünktlich zur Zeugnisvergabe attestieren Lehrkräfte der Grund- und weiterführenden Schulen aus Olpe in einer Umfrage des Kreisverbandes Bildung und Erziehung den verantwortlichen Behörden die Note mangelhaft für die Umsetzung der Inklusion in den Olper Schulen.

Anlass für diese kreisweite Befragung waren die Ergebnisse der vom Verband Bildung und Erziehung NRW in Auftrag gegebene bundesweite Forsa-Umfrage zur Umsetzung der Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in den Förder- und allgemeinbildenden Schulen. Diese hatten auch unter den Lehrkräften im Kreis Olpe hohe Wellen geschlagen. Die Umfrage, an der mehr als 1000 Lehrkräfte bundesweit teilgenommen haben, hat gezeigt, dass die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland klar im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Unter anderem gaben mehr als 50 % der Befragten an, dass ihre Schule nicht barrierefrei sei.

Diese und andere Aussagen aus der bundesweiten Lehrerbefragung veranlassten den Kreisverband Bildung und Erziehung Olpe seine Lehrerschaft an den Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen zu befragen, wie sie die Umsetzung der Inklusion im Kreis Olpe beurteilen. Insgesamt nahmen 135 Lehrkräfte aus den Schulformen Grundschule (75,6%), Hauptschule (5,2%), Realschule (8,9%), Gesamt- und Sekundarschule  (1,4%) und Förderschule (8,9%) teil. Unter ihnen befanden sich Schulleitungen (10,4%), Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte der allgemeinbildenden (89,6%) und der Förderschulen.

Vorwegnehmend kann man sagen, dass sich die Aussagen der Lehrkräfte aus dem Kreis Olpe mit denen der bundesweiten Umfrage decken. Mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, dass sich Rollstuhlbenutzer, Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte in ihrer Schule nicht selbstständig zurechtfinden könnten. Etwa gleich viele Personen gaben an, dass spezielle Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, therapeutisches Mobiliar, Hör- und Sehhilfen, Lehrwerke in Brailleschrift) zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gar nicht bis kaum vorhanden seien. Über 70 % der befragten Lehrkräfte waren der Ansicht, dass die personellen Voraussetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unzureichend seien. Gerade in qualitativer Hinsicht zeigten sich die Lehrkräfte allerdings höchst selbstkritisch. So waren nahezu 80% der Auffassung, dass der eigene Fortbildungsbedarf bezüglich der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hoch bis sehr hoch sei.

Interessante Erkenntnisse ergaben sich auch aus den schulformspezifischen Rückmeldungen. So gaben die Lehrkräfte aus der Realschule beispielsweise an, dass in ihren Klassen durchschnittlich über 31 Kinder unterrichtet würden, unter diesen seien zudem noch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Insgesamt stehen die Aussagen aus der Realschule konträr zu den Aussagen der Förderschule. Während die Lehrkräfte an den Förderschulen die räumlichen Bedingungen, die Materialausstattung und die personellen Voraussetzungen eher zufriedenstellend einschätzten, beurteilten die Realschullehrkräfte diese Rahmenbedingungen mit einem ungenügend. Auch die Lehrerinnen und Lehrer aus den Grund- und Hauptschulen sind deutlich der Auffassung, dass die personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der Inklusion nicht ausreichend seien.

Mike Ochmann, Vorsitzender des Kreisverbandes Bildung und Erziehung Olpe, zeigt sich über die Ergebnisse wenig überrascht: „Das mit der Umsetzung der Inklusion verbundene Wunschdecken von Bund und Land in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Schulen übersteigt erheblich die finanziellen Möglichkeiten. Diese idealisierten Ansprüche haben beispielsweise im Kreis Olpe in der Vergangenheit dazu geführt, dass Grundschulkinder mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung nur noch an unseren Regelgrundschulen unterrichtet wurden. Dieser Schuss ging kräftig nach hinten los. Der Kreistag hat dann sinnvollerweise beschlossen, dass zum neuen Schuljahr wieder zwei externe Förderstandorte für diese Kinder angeboten werden. Dennoch, Kommunen sind klamm und Dienststellen haben entweder kein qualifiziertes Personal oder ihnen wurden zu wenige Stellen zur Erfüllung der Qualitätsstandards zugeteilt. Hier sollte der Grundsatz zählen: Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen. Die Rückmeldungen unserer Lehrkräfte müssen wir daher alle sehr ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten in unseren Schulen die Forderungen nach einem inklusiven Schulsystem auf Kosten ihrer Gesundheit am besten schon gestern erfüllt haben müssen. So fährt man ein System gegen die Wand. Und über die Beschulung der Kinder aus Zuwandererfamilien haben wir nicht einmal gesprochen.“

Der Verband Bildung und Erziehung fordert daher, dass Schulen personell, räumlich und sächlich in die Lage  versetzt, um inklusiv unterrichten zu können. Lehrerinnen und Lehrer müssen ihren persönlichen Fortbildungsbedarf hinsichtlich der Arbeit mit Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf decken können. Hierfür müssen qualifizierte Aus- und Fortbildungen angeboten werden. Den Schulen muss kontinuierliche Unterstützung durch Sozialpädagogen, Schulpsychologen und medizinische Assistenten zur Verfügung stehen. Inklusion muss in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung umgesetzt werden. Sie darf nicht nur als Aufgabe der Schule gesehen werden.

Die Ergebnisse der Umfrage sind hier einzusehen.

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